01.06.1998 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Besteht ein Anspruch auf Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheides?
| Das Bundessozialgericht hatte im Jahre 1994 eine Vorschrift des Honorarverteilungsmaßstabes der KV Schleswig-Holstein als rechtswidrig verworfen, weil der maßgebliche Grenzwert jeweils erst nach Quartalsende festgelegt worden war. Dies nahm ein niedergelassener Arzt zum Anlaß, die Nachzahlung von Honoraranteilen aus den Jahren 1983 bis 1993 zu verlangen, die seine KV wegen übermäßiger Ausdehnung gekürzt hatte. Der Arzt hatte allerdings seinerzeit nicht Widerspruch gegen die Honorarbescheide eingelegt. Die KV lehnte eine Erstattung mit der Begründung ab, daß sie Rückstellungen nur für Bescheide gebildet habe, gegen die Widerspruch eingelegt worden sei. Aus diesem Grunde würden Nachzahlungen - auch an andere Ärzte - zu einer Absenkung des Punktwertes führen und somit eine Honorarminderung bei allen Ärzten zur Folge haben. Das aber müsse unbedingt vermieden werden. |
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