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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele

    Die Abrechnung der Leistungen bei einer Patientin mit Schwindelanfällen

    | Schwindel ist zwar ein alltägliches Symptom in der allgemeinärztlichen Praxis. Dennoch stellt Schwindel keine Krankheitseinheit dar, sondern er ist vielmehr ein Alarmsignal, das einer umfassenden fachübergreifenden Abklärung bedarf. An erster Stelle steht die Erhebung der Anamnese, der die Objektivierung der subjektiven Beschwerden folgt. Hierzu dienen die körperliche Untersuchung, die Erhebung des neurologischen Status und die audiometrische Basisdiagnostik. Zur Behandlung des Schwindels sollte eine Kausaltherapie angestrebt werden. Nach einer die Akutphase überbrückenden medikamentösen Therapie sind ergänzende physikalische Maßnahmen hilfreich. Auch die ständige Führung dieser Patienten ist ein wichtiger Bestandteil der Therapie. |