01.01.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Fallbeispiele
Bronchopneumonie als Notfall
**) Da die Patientin in die Samstagsprechstunde bestellt war, kann hier nicht die Nr. 5 EBM berechnet werden, sondern nur die Nr. 6 EBM. Nach GOÄ lässt sich für die Inanspruchnahme am Samstag, während einer regulären Sprechstunde, der halbe Kostensatz des Zuschlages nach Buchstabe „D“ berechnen.
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