01.08.2000 · Fachbeitrag · Ärztliche Verordnung
Arzneimittelregress: Kein Anspruch auf Vergleich mit einer Fachgruppenunterteilung
| Der Versuch eines praktischen Arztes, einen Arzneikostenregress für die Quartale II bis IV/1992 in Höhe von rund 11.000 DM vor Gericht abzuwenden, ist jetzt beim Bundessozialgericht (BSG) gescheitert. Der Fall: Der Prüfungsausschuss hatte den Vergleich mit dem durchschnittlichen Arzneikostenaufwand der Fachgruppe auf die bei einer AOK versicherten Familienangehörigen beschränkt. Auf den Widerspruch des Arztes hin befasste sich der Beschwerdeausschuss mit den Verordnungen und errechnete auf Grund eines Vergleichs mit allen Versichertengruppen einen wesentlich höheren unwirtschaftlichen Mehraufwand. Er beließ es aber bei dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Regressbetrag. |
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