01.02.1999 · Fachbeitrag · Achtung, wichtige Änderung:
Im Notdienst sind Sie nicht mehr „automatisch” unfallversichert!
| Bisher waren alle Notärzte und die am Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmenden Ärzte über die Berufsgenossenschaft durch die KV mit einer „Formalversicherung” unfallversichert. Seit dem 1. Januar 1999 ist dies nicht mehr der Fall: Ärzte, die während ihrer Notdiensttätigkeit unfallversichert sein wollen, müssen sich nun privat oder bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. |
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