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  • 04.02.2009 | Abrechnungstipp EBM

    Nr. 35110 mehrfach an einem Tag berechenbar

    Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 1. Januar 2009 wieder die Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den EBM-Nrn. 35100 und 35110 abrechnen. Der Qualitätszuschlag Psychosomatik nach den EBM-Nr. 03235 bzw. 04235 ist entfallen.  

     

    Die Nr. 35110 für die verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen ist nach der zweiten Anmerkung zur Leistungslegende bis zu dreimal an einem Tag berechnungsfähig. Diese mehrmalige Berechnungsmöglichkeit hängt damit zusammen, dass bei psychosomatischen Krankheitsbildern nicht selten an einem Tag mehrere verbale Interventionen erforderlich werden. Allerdings bezieht sich diese mehrmalige Berechnungsmöglichkeit auf zeitlich getrennte Arzt-Patienten-Kontakte; die Gespräche müssen also in zeitlich und fachlich-medizinisch voneinander getrennten Sitzungen von jeweils mindestens 15 Minuten Dauer durchgeführt werden.  

     

    Unter dem Begriff „Sitzung“ ist der gesamte Zeitraum, in dem sich der Patient in der Praxis des Arztes zur Untersuchung/Behandlung aufhält, verstanden. Wird eine Sitzung aus organisatorischen oder sonstigen nicht in der Person des Patienten liegenden Gründen unterbrochen, beginnt im Anschluss daran keine neue Sitzung. Je Sitzung kann die Nr. 35110 nur einmal berechnet werden.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 7 | ID 124289