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  • 01.01.2007 | Abrechnungstipp EBM 2000plus

    Abrechnung von Leistungskomplexen schon beim ersten Kontakt möglich

    Die für Hausärzte wichtigen Komplexleistungen nach den Nrn. 03001, 03002 und 03210 können gemäß Leistungslegende nur bei mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten im Behandlungsfall abgerechnet werden. Mit dem Notieren einer dieser Positionen muss jedoch nicht gewartet werden, bis der zweite Kontakt erfolgt ist. Sie können die Nrn. 03001, 03002 und 03210 grundsätzlich schon unter dem Datum des ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes ansetzen.  

     

    Die Formulierung in den Allgemeinen Bestimmungen 4.5 lautet nämlich: „Behandlungsfall- oder krankheitsfallbezogene Leistungskomplexe sind nur mit mindestens einem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.“ Über den Zeitpunkt der Berechnungsfähigkeit wird keine Aussage getroffen. Daraus ergibt sich, dass Sie einen Leistungskomplex schon anlässlich des ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes aufschreiben können. Voraussetzung ist jedoch, dass es im Laufe des Quartals zu einem weiteren Kontakt kommt und die übrigen obligaten Leistungsinhalte im Laufe des Quartals erfüllt werden. Bei dem zweiten Kontakt muss es sich nicht unbedingt um einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt handeln. Auch ein telefonischer Kontakt reicht aus. Wenn die Leistungsinhalte allerdings wider Erwarten nicht erfüllt werden, muss ein so dokumentierter Komplex selbstverständlich wieder in der Abrechnung gestrichen werden.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 84357