01.11.1997 · Fachbeitrag · Abrechnung
Änderungen der Pauschalerstattungen des Kapitels U
| Die Deutsche Bundespost hat hat bekanntlich das Porto zum 1. September erhöht. Daraufhin war eine Anpassung der Pauschalerstattungen des Kapitels U erforderlich. Im einzelnen sind rückwirkend zum 1. September die folgenden Erhöhungen in Kraft getreten: |
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