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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag ·

    BG-Nebenkostentarif - seit dem 1. Juli 2004 gelten höhere Sätze

    | Als Vergütung stehen dem Arzt ärztliche Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu. Die Vergütung ärztlicher Leistungen durch die Unfallversicherungsträger erfolgt nach der UV-GOÄ. Leistungen, die in diesem Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, können nicht berechnet werden. Die Regelungen zu Entschädigungen wie Wegegeld und Reiseentschädigungen sind in den Nummern 71 bis 91 zu finden. |