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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag ·

    BG-Nebenkostentarif - seit dem 1. Juli 2004 gelten höhere Sätze

    Als Vergütung stehen dem Arzt ärztliche Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu. Die Vergütung ärztlicher Leistungen durch die Unfallversicherungsträger erfolgt nach der UV-GOÄ. Leistungen, die in diesem Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, können nicht berechnet werden. Die Regelungen zu Entschädigungen wie Wegegeld und Reiseentschädigungen sind in den Nummern 71 bis 91 zu finden.