„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
In Ergänzung zum Beitrag „Unter diesen Voraussetzungen ist Weihnachtsgeld verpflichtend zu zahlen“ stellt sich die Frage nach dem genauen Unterschied zwischen einem Freiwilligkeits- und einem Widerrufsvorbehalt.
Ein Anerkenntnis kann auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt werden, ohne dass die Verhandlung wiedereröffnet (§ 156 ZPO) werden muss, um ein Anerkenntnisurteil (§ 307 S. 1 ZPO) zu erlassen. Demgegenüber kann über einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
gestellten Auflösungsantrag (§ 9 KSchG) nur im Falle einer Wiedereröffnung der Verhandlung entschieden werden.
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der ArbN tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt ...
Der gesetzliche Anspruch eines ArbN auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ArbG den ArbN ...
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