Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen.
Äußerungen eines ArbN über betriebliche Missstände im Rahmen eines Videos, das ins Internet gestellt wird und dort über verschiedene Portale verbreitet wird, können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen ...
Im Falle eines Scheinwerkvertrags ist ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen zu Stande gekommen.
Eine große Mehrheit der Konsumenten bestellt zumindest gelegentlich Waren im Versandhandel. Bei der Auslieferung der Paketsendungen legen die Kunden vor allem Wert darauf, dass sie zu ihren Alltagsgewohnheiten passt: ...
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im November weiter zurückgegangen. Somit hat sich der Arbeitsmarkt trotz verhaltenen Wirtschaftswachstums günstig entwickelt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ...
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Ob beim gemeinsamen Theaterbesuch oder der klassischen Weihnachtsfeier im Betrieb – viele Unternehmen nutzen die Vorweihnachtszeit, um mit gemeinsamen Feiern den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken und das Jahr Revue passieren zu lassen. Ob bei der Weihnachtsfeier im Falle eines Unfalls die gesetzliche Unfallversicherung greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.