Bei einer nur teilweisen „Ohne-Rechnung-Abrede“ ist ein Werkvertrag nichtig, wenn die Parteien bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG
verstoßen, indem sie vereinbaren, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nachträglich durch eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ so
abgeändert wird, dass er nun vom Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst ...
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
Die ersten Klagen Ibbenbürener Bergleute im Streit um eingestellte Kohledeputate wurden vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Rheine verhandelt. Die Klagen wurden abgewiesen.
Fehlende oder späte Antworten auf Bewerbungen sind der nervigste Aspekt im Bewerbungsprozess. Dies bestätigen 62 Prozent der Teilnehmer einer Forsa-Befragung im Auftrag der Jobbörse Jobware. Ausbleibende ...
Das Gericht darf die Prozesskostenbewilligung nicht allein deshalb aufheben (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO), weil die Partei eine wesentliche Verbesserung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder eine Änderung der ...
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Erfasst der Arbeitgeber fortlaufend die offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen, lässt das auf den Vertragswillen schließen, dass der im laufenden Arbeitsverhältnis erworbene, aufgezeichnete Urlaub nicht verfallen soll.