Honoriert der ArbG mit der Zahlung bestimmter Prämien (auch) die
Arbeitsleistung, sind diese mindestlohnrelevant, also auf den Mindestlohn anrechenbar. Dies gilt zumindest dann, wenn solche Prämien monatlich in bestimmter Höhe gezahlt werden und endgültig im Vermögen des ArbN verbleiben.
Ein asiatisches Sprichwort besagt: „Reichtum ist viel, Zufriedenheit ist mehr, Gesundheit ist alles.“ Jeder, der schon einmal länger krank war, wird das bestätigen. Immerhin sichert das gesetzlich geregelte ...
Nur der direkte Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung und umgekehrt, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Um- und Abwege dagegen nicht.
Gibt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz auf, um erstmals eine nichteheliche Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort zu begründen, muss dies keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
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2016 wünschten sich rund 2,6 Millionen aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren mehr Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,2 Millionen Erwerbstätige weniger arbeiten wollten (Überbeschäftigte).