Die Gründerin Anne Lamp dringt auf bessere Bedingungen für Start-ups. Trotz Fortschritten etwa beim Zugang zu Kapital in der frühen Phase der Gründung brauchten Jungunternehmen noch deutlich mehr Unterstützung, sagt die Geschäftsführerin des Start-ups traceless materials im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Innovative Gründungsideen in den „klassischen Hardware-Industrien“ seien enorm kapitalintensiv und hätten es schwer, Risikokapitalgeber zu finden, so Lamp. Finanzierungslücken ...
Die fotografisch festgehaltene Geste eines Flugzeugkapitäns, der am Ende des letzten regulären Flugeinsatzes an der von seinem Arbeitgeber geschlossenen Station nach Landung und Räumung des Flugzeugs mit seiner Crew ...
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Durchschnittlich 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart.
Die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB zum Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs beginnt nicht nur bei fehlerhafter Information des Arbeitnehmers nicht zu laufen, sondern auch nicht bei unvollständiger.
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage einer nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften Pflegekraft auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn abgewiesen.
„Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die ...
Was geschieht mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen oder Kryptowährungen nach dem Tod? Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv zeigt Ihnen, wie Sie sicher und fundiert zum digitalen Nachlass beraten. Mit direkt nutzbaren Gestaltungstipps, Musterformulierungen und Checklisten.
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Der Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG beruht auf einer gesetzlichen Fiktion und ist vom Betriebsbegriff des BetrVG entkoppelt. Es kommt auf eine tatsächliche betriebliche Einheit in Organisation und Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks nicht an.