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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Digitalisierung und Mitbestimmung: Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

    | In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11.7.25 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen. |

    1. Fortschreitende Digitalisierung

    Mit der Entschließung würdigen die Länder die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie. Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der bestehenden Rechtslage nicht mehr effektiv an allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesregierung müsse daher das Betriebsverfassungsgesetz reformieren und die betriebliche Mitbestimmung modernisieren.

    2. Arbeitnehmerbegriff reformieren

    So sei beispielsweise der Begriff des Arbeitnehmers zu überarbeiten. Oft sei es kaum noch möglich, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von selbständig Tätigen zu unterscheiden, heißt es in der Begründung. Das Betriebsverfassungsgesetz müsse auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.

    3. Datenschutz und künstliche Intelligenz

    Auch seien die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten zu erweitern: Gerade im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei es dringend geboten, den Betriebsrat einzubeziehen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

    4. „Union-Busting“

    Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie es Beschäftigten auch bei modernen Arbeitsmodellen ermöglicht oder erleichtert werden könne, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Gerade in der Gründungsphase von Betriebsgremien müssten diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit (sogenanntes „Union-Busting“) geschützt werden. So hätten Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 in 21,2 Prozent der Fälle erstmalige Betriebsratswahlen und Neugründungen behindert oder dies zumindest versucht.

    5. Digitale und hybride Verfahren

    Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen hätten in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Diese Verfahren sollten auch für Betriebsräte zugelassen werden. Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.

    6. Weiteres Verfahren

    Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 11.07.25, BundesratKompakt

    Quelle: ID 50480654