25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Fristlose Kündigung
Straßburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: „Whistleblower“ sind geschützt. Am 21.7.11 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass die Kündigung einer Altenpflegerin wegen ihrer Kritik an den Zuständen im Heim rechtswidrig sei (28274/08 – Heinisch, Abruf-Nr. 112572 ). Damit entschied das Gericht diametral zu allen vorherigen Instanzen in Deutschland.