Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 15.10.24 26 Klagen verhandelt, mit denen außertariflich Beschäftigte der Volkswagen AG – vorrangig aus Managementkreisen – von dem Unternehmen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 EUR und die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung von 3,3 % ab dem 1.5.24 fordern.
Das LAG Sachsen weit daraufhin, dass ein Urlaubsanspruch nicht bereits durch die im Rahmen eines Kündigungsschreibens erfolgte arbeitgeberseitige Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllt ist.
Die emotionale Bindung von Beschäftigten an ihr Unternehmen kann vor allem durch das Verhalten der Führungskraft und die individuelle Passung der eigenen Arbeitssituation zu den Bedürfnissen und Wünschen der ...
Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt werden darf, ist das eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Wird diese Gegenleistungspflicht im Rahmen eines Formulararbeitsvertrags unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt, muss der Widerrufsgrund näher beschrieben werden. Dabei ist auch das Interesse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, die Leistung zu behalten.
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um zu klären, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelte ...
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im September zwar abgenommen, jedoch deutlich weniger als sonst in diesem Monat. Der Auftakt der Herbstbelebung am Arbeitsmarkt verläuft in diesem Jahr also nur ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Zum Start des neuen KostBRÄG 2025 unterstützt Sie RVG professionell gleich dreifach: Eine Sonderausgabe mit konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen, ein Live-Webinar am 07.07.2025 mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider sowie neue Kostenrechner unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Mandanten gewinnen mit digitalem Marketing – so geht’s!
Mandanten überzeugen mit einer starken Online-Präsenz. Weit oben in den Suchmaschinen erscheinen. Mit relevantem Social-Media-Content auffallen: Erfolgreiches Online-Marketing ist kein Hexenwerk! Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei bietet praktische Tipps zur direkten Umsetzung.
Steht fest, dass ein ArbN im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, muss der ArbG darlegen und beweisen, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des ArbN geführt haben.