Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Rechtsweg und zum Prozessrecht.
Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ...
Die Anzahl unbezahlter und bezahlter Überstunden je Arbeitnehmer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur ...
„Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Allein das mittelbare wirtschaftliche Interesse eines Mitarbeiters am Unternehmenserfolg reicht nicht aus, um nach § 8 Abs. 2 UWG dem ArbG dessen Äußerungen in sozialen Netzwerken zuzurechnen.
Enthält ein Arbeitsvertrag die Klausel „Es wird keine Probezeit vereinbart.“, liegt darin für sich genommen keine Vereinbarung des Verzichts auf die sechsmonatige Wartezeit bis zum Eingreifen des allgemeinen ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
Wenn im Berufszweig der Schuldnerin üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen/Briefköpfe verwandt werden und die Schuldnerin einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einer Unterschrift des Geschäftsführers versehen ist. Unter diesen Umständen wird ein Zeugnis auch nicht als ordnungsgemäß im vorbezeichneten Sinne ausgestellt angesehen, wenn es nur mit einem Firmenstempel und nicht mit dem Briefkopf der Schuldnerin versehen ist.