Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem Bundesarbeitsgericht zwar obsiegt hatte, sich aber durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den ...
Dem ArbG ist nicht schlechthin versagt, Sonderzahlungen mit Bindungsklauseln zu versehen, solange diese Zahlungen nicht (auch) als Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit anzusehen sind. Sonderzahlungen, die der ...
Aus Gründen des Europarechts und des AGG gibt es für den Profifußball kein Sonderrecht bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Der Anwendungsbereich des TzBfG erfasst Profifußballer ebenso wie „normale“ ArbN.
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Der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein erfüllbares, dh. tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt ein solches für den ...
Die Anordnung des ArbG, dass die ArbN Reservetage ableisten müssen, ist im Rahmen der Abwehr von Arbeitskampfmaßnahmen der Gegenseite auch mitbestimmungsfrei möglich.
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Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Ein Arbeitgeber muss seitdem seinen Arbeitnehmern für jede geleistete Stunde mindestens 8,50 EUR zahlen. Am meisten profitieren Beschäftigte im Gastgewerbe davon. Mehr als die Hälfte von ihnen (54 Prozent) würden heute weniger als 8,50 EUR je Stunde verdienen, wenn es den Mindestlohn nicht gäbe.