Ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise kann nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Ein Bettüberwurf oder eine Toilette stellen keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Verdachtskündigung, zur Kettenbefristung und zum ...
Whistleblower-Fälle berühren stets das ArbN/ArbG-Verhältnis. Doch wie gehen ArbG in ihren Unternehmen am besten damit um? Bisher fehlt es an speziellen gesetzlichen Regelungen. Teil 1 der Beitragsreihe ...
ArbN sind auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert. Vom Unfallversicherungsschutz erfasst ist auch der Weg, den ein ArbN macht, um das heimische Hoftor zu schließen, nachdem er mit dem Auto hindurchgefahren ist.
Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ArbG nach § 5 Abs. 2 ArbStättV nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Der ArbG ist weder europarechtlich noch durch deutsches Recht, insbesondere § 84 Abs. 1 SGB IX, verpflichtet, in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren (BEM) durchzuführen.
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Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Arbeitsvertragsrecht, zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit.