Das Verbot der Religionsausübung am Arbeitsplatz durch Untersagung, ein islamisches Kopftuch zu tragen, stellt einen Eingriff in die Garantie der Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK dar. Die Mitgliedstaaten und ihre Einrichtungen können sich aber bei derartigen Verboten unter bestimmten Umständen erfolgreich auf die Prinzipien der Laizität und Neutralität berufen.
Stellt ein ArbG seinen ArbN einen Platz zum Abstellen des privaten Pkw während der Arbeitszeit zur Verfügung, muss er auch die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten beachten. Problematisch ist, wer für deren ...
Steht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die
Anwendbarkeit eines Tarifgewerks dem Grunde nach fest, entbindet dies das Gericht nicht von der Prüfung der korrekten Eingruppierung des ArbN.
Maßgeblich für den erforderlichen Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden (Unfall-)Ereignis ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und dies durch die objektiven Umstände bestätigt wird. Dies ist nicht der Fall bei einer Auseinandersetzung mit einem Türsteher beim Versuch, wieder in einen Club zu gelangen, um eine vergessene Jacke zu holen.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur PKH.
Ein Prozessvergleich, in dem lediglich geregelt ist, dass sich der ArbG zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer „sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung“ verpflichtet, ist mangels ...
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Für die Berechnung des Elterngelds nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt endete, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war.