Die Arbeitslosenzahl entwickelte sich seit Jahresbeginn 2015 günstig. Sie liegt derzeit 100.000 unter dem Vorjahresniveau. Die Zahl der Minijobs ist hingegen rückgängig. Im Januar 2015 zählt die Minijobzentrale bundesweit 255.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weniger als im Dezember 2014. Die Gesamtzahl der Minijobs im gewerblichen Sektor ging damit um etwa 4 Prozent auf 6,6 Mio. Minijobs zurück.
Ein gerichtlicher Vergleich ist nur dann hinreichender Sachgrund für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG, wenn der Vergleich auf Vorschlag des Gerichts zustande gekommen ist. Der Gesetzeszweck knüpft ...
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Entgeltfortzahlung.
Zweck des MiLoG ist die Ermöglichung eines angemessenen Lebensunterhalts des ArbN. Alle Zahlungen des ArbG, die als Gegenleistung für erfolgte Arbeit mit Entgeltcharakter erbracht werden, sind daher in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 20.4.15, 5 Ca 1675/15, n.rk., Abruf-Nr. 144670 ).
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften ...
Wenn draußen die Sonne vom Himmel brennt, liegen auch in vielen Büros die Temperaturen deutlich über jeder individuellen Wohlfühltemperatur. Wer die wärmsten Wochen des Jahres im Büro statt am Strand verbringen ...
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„Der Arbeitsmarkt hat sich im Juni günstig entwickelt. Zum Ende der Frühjahrsbelebung geht die Arbeitslosigkeit weiter zurück.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.