Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Hakenkreuz im Straßenpflaster - Klage wegen Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses

    | Ein Auszubildender zum Straßenbauer wehrte sich gegen zwei außerordentliche Kündigungen seines Ausbildungsverhältnisses. Die Arbeitgeber warf ihm vor, in zwei Fällen anlässlich von Pflasterarbeiten in Goslar mittels roter Pflastersteine ein Hakenkreuz gepflastert zu haben. Außerdem habe er gegenüber der Polizei den Diebstahl seines Werkzeugs vorgetäuscht, um von seiner Tatbeteiligung abzulenken. |

     

    Nachdem der Ausbilder davon Kenntnis erlangte, dass gegen den Auszubildenden zwei Strafbefehle erlassen worden waren, kündigte er das Ausbildungsverhältnis außerordentlich fristlos. Es bestehe der dringende Tatverdacht, dass Straftaten begangen worden seien. Der Auszubildende ist zwischenzeitlich wegen Verstoßes gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bzw. § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) vom Amtsgericht Goslar zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

     

    Das Arbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Der Auszubildende hat sich in der mündlichen Verhandlung vor der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts in aller Form bei dem Arbeitgeber und ihrem Geschäftsführer für die strafbaren Handlungen und den dadurch verursachten erheblichen (Ruf)Schaden entschuldigt. Der Geschäftsführer hat diese Entschuldigung angenommen. Die Parteien haben das Ausbildungsverhältnis sodann im Wege eines Vergleichs einvernehmlich zum Kündigungstermin beendet (LAG Niedersachsen, 1 Sa 575/15).

    Quelle: ID 43814169