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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Berufen auf tarifliche Kündigungseinschränkung - rechtsmissbräuchlich oder nicht?

    | Das Berufen auf eine tarifliche Kündigungseinschränkung kann grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sein, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. |

     

    In dem konkreten Fall hielt das LAG die Argumentation des anwaltlich vertretenen ArbN jedoch nicht für rechtsmissbräuchlich. Dieser war vor Jahren anlässlich eines Betriebsübergangs der Auffassung, dass der betreffende Tarifvertrag nicht zur Geltung käme. Nunmehr ist er ‒ zutreffend ‒ der Auffassung, dass der Tarifvertrag Anwendung findet.

     

    Quelle | LAG Berlin-Brandenburg 21.9.18, 2 Sa 774/18, Abruf-Nr. 206239

     

    Quelle: ID 45668332