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  • 31.03.2011 | Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum Urlaubsrecht und zur Rückforderungsklausel.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Kündigungsrecht - LAG Köln 15.11.10, 5 Sa 733/10, Abruf-Nr. 110968  

    In Ergänzung zu den zuletzt veröffentlichten „Beleidigungs-Urteilen“ kann noch auf eine Entscheidung des LAG Köln hingewiesen werden. Das LAG stellt ausdrücklich fest, dass es im Bereich der Beleidigung keine absoluten Kündigungsgründe gibt. Es müsse vielmehr jeweils nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden, ob eine Beleidigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Berlin-Brandenburg 16.12.10, 2 Sa 2022/10, Abruf-Nr. 110969  

    Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg ist bei einer Verdachtskündigung zunächst zu prüfen, ob sich aus den Darlegungen des ArbG ein dringender Verdacht auf eine in ihren Einzelheiten gekennzeichnete Straftat oder vergleichbare Pflichtwidrigkeit im Sinne eines konkreten Handlungsablaufs schlüssig ergibt. Im folgenden Schritt ist zu prüfen, ob die diesbezüglich vom ArbG benannten Tatsachen unstreitig sind. Andernfalls müssen diese Indiztatsachen bewiesen werden. Ein Verdacht, der sich auf eine „Summe“ von in den Einzelheiten allerdings nicht abgegrenzten Taten bezieht, reicht nicht aus.  

     

    Urlaubsrecht - LAG Düsseldorf 30.9.10, 5 Sa 353/10, Abruf-Nr. 110970  

    Nach der neuen BAG-Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen kann der gesetzliche Urlaub nach dem BUrlG nicht mehr verfallen. Anders sieht es dagegen bei tariflich vereinbartem Mehrurlaub aus, hier kann eine Verfallsklausel greifen. Damit tritt die Frage in den Vordergrund, „welcher“ Urlaub genommen wurde. Das LAG Düsseldorf hat hierzu nun entschieden, dass § 366 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung findet, wenn der ArbG neben dem gesetzlichen Urlaub tariflichen Mehrurlaub gewährt. Im Zweifel gewähre der ArbG damit zunächst den (verfallbaren) tariflichen Urlaub und alsdann den gesetzlichen Mindesturlaub.  

     

    Rückforderungsklausel - LAG Hamm 10.9.10, 7 Sa 633/10, Abruf-Nr. 110971  

    Das LAG Hamm hat verdeutlicht, dass eine Klausel, mit der Fort- und Ausbildungskosten zurückgefordert werden sollen, nur dann dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB genügt, wenn die Zahlungsverpflichtung so weit als möglich aus den Angaben in der Klausel selbst errechnet werden kann.  

     

    Prozessrecht - LAG Köln 20.9.10, 5 Sa 772/10, Abruf-Nr. 110972  

    Zur Wahl der richtigen Klageart weist das LAG Köln darauf hin, dass eine Eingruppierungsfeststellungsklage unzulässig ist, wenn ein Arbeitsverhältnis bereits beendet ist und es nur noch um Vergütungsdifferenzen geht. Hier muss der Vorrang der bezifferten Leistungsklage beachtet werden.  

     

    Streitwert - LAG Rheinland-Pfalz 20.10.10, 1 Ta 220/10, Abruf-Nr. 110973  

    Eine negative Feststellungsklage hat wegen ihrer anspruchsvernichtenden Wirkung grundsätzlich denselben Wert wie eine entsprechende Leistungsklage.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 72 | ID 143479