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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung und zum Betriebsübergang. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Befristung - Gericht: LAG Köln 13.2.12, 2 Sa 767/11, Abruf-Nr. 121796

    Das LAG Köln hat im Anschluss an die aktuelle BAG-Rechtsprechung noch einmal auf die Rechtsfolgen hingewiesen, wenn im Anschluss an einen befristeten Vertrag kein weiteres Vertragsverhältnis zustande kommt und dies auf diskriminierenden Motiven beruhen soll. In derartigen Fällen kann dies nur eine Entschädigung in Geld auslösen. Den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann der ArbN nicht verlangen.

    Kettenbefristung - LAG Baden-Württemberg 19.3.12, 1 Sa 26/11, Abruf-Nr. 121797

    Die vom EuGH (23.4.09, C-378/07 - Angelidaki; 26.1.12, C-586/10 - Kücük) bei Kettenbefristungen geforderte Missbrauchskontrolle verlangt nicht, dass ungeachtet des Ablaufs der Klagefrist des § 17 S. 1 TzBfG die sachliche Rechtfertigung der in der Vergangenheit abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge geprüft werden muss. Vielmehr hat sich nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg die Missbrauchskontrolle auf die Prüfung zu beschränken, ob der ArbG aufgrund der Zahl und der Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverhältnisse sowie eventueller weiterer Gesichtspunkte trotz eines an sich gegebenen Befristungsgrunds bei dem zuletzt geschlossenen befristeten Arbeitsvertrag missbräuchlich von der Möglichkeit der Befristung Gebrauch gemacht hat.

    Betriebsübergang - LAG Rheinland-Pfalz 10.10.11, 5 Sa 249/11, Abruf-Nr. 121798

    Bei einer reinen Funktionsnachfolge oder Aufgabenübertragung liegt kein Betriebsübergang vor. Das stellte das LAG Rheinland-Pfalz fest. Die Richter machten deutlich, dass nicht nur die Aufgabe, sondern auch die zugrundeliegende Organisation oder wirtschaftliche Einheit übertragen werden müsse. Allerdings sei der Übergang einer Tätigkeit allein noch keine wirtschaftliche Einheit. Ob die Funktionsnachfolge den Anforderungen an einen Betriebsübergang genüge, hänge davon ab, ob ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung von deren Identität fortführe.

    Insolvenzrecht - LAG Niedersachsen 14.12.11, 2 Sa 97/11, Abruf-Nr. 121799

    Mit der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. Diese Entscheidung des LAG Niedersachsen hat eine wichtige Folge: Der Insolvenzverwalter ist für eine Kündigungsschutzklage nach Abgabe der Freigabeerklärung nicht mehr passivlegitimiert.

    Tarifrecht - LAG Rheinland-Pfalz 2.3.12, 9 Sa 627/11, Abruf-Nr. 121800

    Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, nach der der ArbG berechtigt sein soll, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter die im Arbeitsvertrag zunächst in Bezug genommenen Tarifverträge für die Zukunft durch solche zu ersetzen, die von einem anderen für den ArbG zuständigen Arbeitgeberverband geschlossen werden, ist nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

    Prozessrecht - LAG Rheinland-Pfalz 15.3.12, 1 Ta 29/12, Abruf-Nr. 121528

    Prozesserklärungen von Parteien sind nach den für Willenserklärungen des BGB (§ 133 BGB) geltenden Grundsätzen auszulegen. Danach kann nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz nicht jedes Vorbringen einer Partei im Nachgang des Erlasses einer sie belastenden gerichtlichen Entscheidung nur als Rechtsmittel dagegen ausgelegt werden. Erforderlich hierfür ist nach Ansicht der Richter, dass in der Erklärung irgendwie zum Ausdruck kommt, dass die Entscheidung fehlerhaft sein soll und sie deshalb im (kostenpflichtigen) Rechtsmittelverfahren überprüft werden soll.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 126 | ID 34136980