Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · AGG

    Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamts

    | Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes begründet die Vermutung i.S.v. § 22 AGG, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ist. |

     

    So entschied es das LAG Baden-Württemberg (17.5.21, 10 Sa 49/20, Abruf-Nr. 224818). Der Senat machte dabei deutlich, dass die Kündigung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG darstellt, der eine Entschädigung von vier Gehältern rechtfertigen kann.

     

    PRAXISTIPP | Und noch eine weitere wichtige Aussage der Entscheidung wollen wir weitergeben: Grundsätzlich kann auch bei der Berechnung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG vom Bruttomonatsgehalt ausgegangen werden.

     
    Quelle: ID 47712015