Nachdem das ursprüngliche Rechnungsformular zur neuen GOZ erhebliche Defizite aufwies, wurde am 2. Juli 2012 ein überarbeitetes Formular veröffentlicht. Aber auch dieses Formular wirft Fragen zur Anwendung auf.
Können Sie, wenn Ihre Zahnarztpraxis in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist, auf die Kulanz des Fiskus hoffen? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt Einkommen-, Körperschafts- und ...
Das Amtsgericht Altena hat am 15. Februar 2011 (Az: 2 C 291/10; Abruf-Nr. 120995 ) entschieden, dass im Urteilsfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 270 Euro gerechtfertigt war. Der zur Zahlung verurteilte Patient hatte ...
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht rechtmäßig war, weil darauf in der vom Patienten unterschriebenen Einwilligungserklärung nicht deutlich genug hingewiesen wurde.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat (Az: L 2 SO 5698/10) entschieden, dass im Urteilsfall der Kläger – ein Sozialhilfeempfänger – keinen Anspruch auf ein Darlehen für eine Implantatversorgung hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2011 (Az: 8 W 20/11) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf das Original seiner Behandlungsunterlagen hat.
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Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
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Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Ein Zahnarzt hatte eine Firma mit der Erstellung einer Homepage für seine Praxis beauftragt. Diese Firma verwendete dafür Bilder, an denen sie keine Rechte besaß. Der Rechtinhaber verklagte daraufhin den Zahnarzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2011 (Az: 4 U 208/10, Abruf-Nr. 121728 unter zwd.iww.de), dass der Zahnarzt einen Verstoß gegen den Urheberschutz begangen und sich insofern schadenersatzpflichtig gemacht hat.