Im ersten Teil dieser Trilogie zu „Mythen und Märchen des Praxismarketings“ wurden die Mythen 1 und 2 in Bezug auf das Empfehlungsmarketing sowie das Informationsbedürfnis via Internet näher beleuchtet (siehe ZP 09/2016, Seite 10). Dieser Teil greift die Zielgruppe der „Generation 60+“ im Kontext der Online-Nutzung auf. Die „Ü-60er-Generation“ ist heute eine andere als vor 20 Jahren. Das sollte auch Konsequenzen für die Marketingaktivitäten von Zahnärzten haben.
Inzwischen ist es für Praxisinhaber sehr schwer, gute Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für die Praxis zu bekommen. Heute kann sich ein qualifizierter Mitarbeiter in der Regel frei entscheiden, in welcher ...
Nicht nur personenbezogene (siehe ZP 10/2016, Seite 17), auch sachbezogene Versicherungen gehören zwingend zum Versicherungsmix eines jeden Praxisinhabers. Welche er letztlich abschließt, hängt immer von ...
Was wird im BEMA-Heil- und Kostenplan wo eingetragen? Welche Leistungen gehören auf die Anlage? Was ist bei den Befund- und Planungskürzeln zu beachten? Und was gilt für Härtefall-Patienten?
Seit etwa zehn Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, ...
Das Landesarbeitsgericht Mainz musste sich mit der Frage befassen, ob die Kündigung einer Medizinischen Fachangestellten trotz Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes wegen Sittenwidrigkeit unzulässig war ...
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Mit Urteil vom 9. August 2016 (Az. 13 K 3218/13 L) hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.