Ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der ein „wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis“ vorsieht und keine weitere Ausformulierung des Wortlauts vorgibt, verpflichtet den Arbeitgeber nicht, einen nachträglich vorgelegten Entwurf des Arbeitnehmers wörtlich zu übernehmen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 14.02.2017, Az. 9 AZB 49/16).
Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto im Auftrag der drei Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin 1.000 gesetzlich Versicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine ...
In Halle stehen zurzeit eine Zahnärztin und ein Zahnarzt vor Gericht. Sie werden beschuldigt, Leistungen doppelt abgerechnet und damit einen Schaden in Höhe von rund 130.000 Euro verursacht zu haben.
Das Landessozialgericht (LSG) München hat sich in seinem Urteil vom 15.03.2016 (L 5 KR 458/15) mit der Frage befasst, ob für Behandlungen im EU-Ausland auch der Grundsatz gilt, dass zahnärztliche Behandlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur in begrenzten Ausnahmefällen die Versorgung mit Implantaten umfasst.
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.
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Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Frage: „Wir haben die Arbeitszeiten in unserer Praxis so umgestellt, dass die beiden Schichten in unserer Praxis (Zahnarzt und Mitarbeiterinnen) im Wechsel einmal im Monat einen Freitag frei haben. Nun hat sich eine Mitarbeiterin von uns krank gemeldet. In die Zeit der Krankmeldung fällt bei ihr der freie Freitag. Wenn eine Arbeitnehmerin Urlaub hat, hat sie – so glaube ich zumindest – erneut Anspruch auf Urlaub in der Anzahl der Tage, an denen sie krank geschrieben war. Da es sich in diesem Fall ja nicht ...