Die Entscheidung zur Anschaffung einer – neuen – Praxissoftware ist eine große Herausforderung mit weitreichenden Konsequenzen im Praxisalltag. Aufgrund der Vielzahl der Anbieter hat man hier die Qual der Wahl. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, was bei einer Entscheidung für eine neue Software berücksichtigt und bedacht werden sollte.
In ZP 05/2018, Seite 17 ff., geben die Autoren in dem Beitrag „Aspekte der Praxisabgabe: Ohne gute Vorbereitung kein gutes Ergebnis“ den Praxistipp, „…mit Vorlauf eine Ankündigung auf der Homepage … und in ...
Das Amtsgericht (AG) Burgwedel hat mit Urteil vom 23.02.2018 (Az. 7 C 376/17) entschieden, dass die Honorarforderung einer MKG-Chirurgin über den Betrag in Höhe von knapp 395 Euro nicht gerechtfertigt war, weil die ...
Ein Zahnarzt aus Münster wehrte sich vor dem Berufsgericht für Heilberufe gegen eine ihm von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wegen Verstoßes gegen Berufspflichten erteilte Rüge mit Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Die Zahnärztekammer warf dem Zahnarzt vor, auf der Internet-Seite seiner Praxis damit zu werben, dass er eine Zahnaufhellung (Bleaching) zu Preisen ab 129 Euro bzw. – je nach gewünschtem Leistungspaket – ab 179 Euro, ab 199 Euro sowie ab 349 Euro anbiete.
Unterlässt ein Zahnarzt die Dokumentation einer „medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme“, so muss er im Streitfall ggf. beweisen, dass seine Behandlung nicht die Ursache der Beschwerden des Patienten ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen, so muss die ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
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Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Patienten steigt stetig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer Sonderausgabe, wie Sie Leistungen für diese wachsende Zielgruppe erfolgreich anbieten und korrekt abrechnen. Mit praktischen Beispielen für alle wichtigen Abrechnungskonstellationen.
Nach derzeitigem Stand müssen Zahnärzte zum 01.01.2019 die Telematikinfrastruktur (TI) in ihren Praxen umsetzen. Auf Angebotsseite hat sich in jüngerer Vergangenheit einiges getan. So haben einige Anbieter zwischenzeitlich die Zulassung zum Vertrieb notwendiger TI-Kompenenten erhalten: