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  • · Fachbeitrag · Umgang mit Patienten

    Überzeugungen leben ‒ medizinisches Konzept statt Kassenkorsett!

    von Sebastian Knop, Zahnarzt mit Hypnosezertifikat (DGH), Dortmund

    | „Ich nehme nur die Kassenleistung.“ Es gibt wohl keinen (Kassen-)Zahnarzt, der diesen Satz noch nie gehört hat. Ein Satz, der jeden Zahnarzt zur Verzweiflung bringen kann, der sich fortgebildet hat und seinen Patienten gern eine Leistung zukommen lassen möchte, die auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist und der nun an die Grenzen des Kassenrechts kommt. Nicht selten höre ich auf Fortbildungen, bei denen neue Erkenntnisse präsentiert werden, die nicht vom Kassenrecht gedeckt sind, die Frage von Kollegen: „Und wie verkaufe ich die Zusatzleistungen meinen Patienten?“ |

    Überzeugungen leben ‒ am Beispiel der Wurzelbehandlung

    Natürlich hat jeder Patient das Recht, zwischen Alternativen zu wählen. Aber muss dies die Wahl zwischen Kassenleistung ohne Zusatzleistungen und Kassenleistung mit Zusatzleistungen sein? Ich finde: nein! In meiner Praxis ist es die Wurzelbehandlung, bei der ich von jedem Patienten ‒ bis auf extrem seltene Ausnahmefälle ‒ verlange, dass er für Zusatzleistungen privat zuzahlt. Das Konzept kann selbstverständlich auf andere Behandlungsbereiche ‒ z. B. Parodontologie, Chirurgie etc. ‒ übertragen werden.

     

    Wichtig ist, dass man ein schlüssiges Behandlungskonzept vorweisen kann, das der eigenen Überzeugung entspricht und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Denn im Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 135a, S. 2, heißt es: „Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“ So bin ich überzeugt davon, dass die Prognose eines wurzelbehandelten Zahns von einem gelungenen Bakterienmanagement abhängt. Die Verhinderung des unnötigen Eindringens von Bakterien in das Wurzelkanalsystems ist für mich ebenso wichtig wie die bestmögliche Elimination vorhandener Bakterien. Patienten erkläre ich dies bisweilen folgendermaßen: