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  • 13.06.2017 · Fachbeitrag · Gewährleistung bei Zahnersatz

    Neue BSG-Auffassung: Zahnarzt hat Recht auf Nacherfüllung auch bei notwendiger Neuanfertigung

    | Auch wenn ein vom Zahnarzt zu verantwortender Mangel nur durch Neuanfertigung des Zahnersatzes behoben werden kann, ist der Patient nunmehr darauf zu verweisen, dieses zunächst durch den erstbehandelnden Zahnarzt vornehmen zu lassen. So entschied jüngst das Bundessozialgericht – und änderte damit seine bisher bestehende Rechtsauffassung (BSG, Urteil vom 10.05.2017, Az. B 6 KA 15/16 R). |