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  • · Zusatzleistungen

    Azubis modern motivieren und steuervergünstigt entlohnen

    Bild: ©lev dolgachov - adobe.stock.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Azubis und junge Mitarbeiter an die Zahnarztpraxis zu binden, ist nicht einfach. Doch mit modern gestalteten und steuervergünstigten Zusatzleistungen kann ein großer Schritt in die richtige Richtung gegangen werden. Zudem sprechen sich diese modernen Benefits regelmäßig im Freundes- und Bekanntenkreis herum, sodass die Zahnarztpraxis zugleich werbewirksam nach Außen auftritt. Dadurch kann es auch gelingen, neue und hoch qualifizierte Fachkräfte für die Praxis zu gewinnen. |

    Beautykarte oder Fitnessstudio statt ödem Tankgutschein

    Leserinnen und Lesern von ZP Zahnarztpraxis professionell ist bekannt, dass über die Regelungen des § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) den Mitarbeitern Gutscheine und Geldkarten im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und beitragsfrei übergeben werden können (Beitrag zum Thema in ZP 07/2021, Seite 23; hier noch mit der bis 31.12.2021 geltenden 44-Euro-Grenze). Voraussetzung ist lediglich, dass die Gutscheine und Geldkarten

    • ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen,