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  • · Sachleistungen

    Neues Smartphone oder Tablet? Zahlt der Chef!

    Bild: ©Gerd Altmann - pixabay.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Eine Gehaltserhöhung ist zwar schön, aber finanziell nicht immer drin. Denn 55 Euro mehr im Portemonnaie für die ZFA kosten den Zahnarzt rund 120 Euro Lohn im Monat. Betrieblich wesentlich günstiger und für die ZFA ebenso attraktiv ist dann vielleicht das Zurverfügungstellen eines hochwertigen Smartphones ‒ auch zur privaten Nutzung. Im Beitrag zeigen wir anhand eines Fallbeispiels, wie lukrativ diese Art Gehaltsbonus im Vergleich zu einer normalen Gehaltserhöhung sein kann. |

    Eine Gehaltserhöhung kostet viel, ändert aber wenig!

    Einer unverheirateten, konfessions- und kinderlosen ZFA wird ein Bruttogehalt von monatlich 2.400 Euro gezahlt. Im Jahr 2020 erhält sie nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen 1.643 Euro netto. Das ist zu wenig, findet die Mitarbeiterin und fordert eine Gehaltserhöhung. Nach ihren Vorstellungen soll diese 100 Euro betragen, damit sich ihr Nettolohn auf 1.698 Euro erhöht. Mit dem Gehaltsplus von netto 55 Euro im Monat möchte sie einen neuen Vertrag für ein Smartphone abschließen. Dieser kostet monatlich 69 Euro.

     

    Der Zahnarzt rechnet nach. Eine Erhöhung von 100 Euro brutto führt für ihn zu zusätzlichen Ausgaben von 120 Euro im Monat. Denn die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen betragen rund 20 Prozent. Könnte er nicht besser den Vertrag für das Smartphone übernehmen? Das wäre für ihn doch um 51 Euro günstiger und seine Mitarbeiterin hätte kein Gehaltsplus von 55, sondern von 69 Euro. Ein tatsächlicher Vorteil für beide Seiten?