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  • 08.05.2013 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Positives Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrten zu verschiedenen Standorten der Gemeinschaftspraxis

    | Zahnärzte mit überörtlicher Gemeinschaftspraxis können sich freuen: Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 22. März 2013 (Az. 4 K 4834/ 10 E, Abruf-Nr. 131443 ) bestätigt, dass Selbstständige nur eine einzige ­regelmäßige Betriebsstätte haben können. Somit können Fahrten zu Zweitstandorten ungekürzt als Reisekosten geltend gemacht werden. |