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  • 31.01.2017 · Nachricht · Sonderausgaben

    Erleichterungen beim Spendennachweis ab 2017

    Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Spender Nachweise über geleistete Spenden bisher zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Andernfalls erkennt das Finanzamt Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht an. Das ändert sich ab 2017.