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  • · Fachbeitrag · Beraterhaftung

    Was tun, wenn der Steuerberater Fehler macht?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Wer Steuern zahlt, bedient sich häufig der Hilfe eines Steuerberaters. Angesichts der chaotischen Steuergesetzgebung, der immer wieder neuen Urteile des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie der typischen Arbeitsüberlastung, ist es nicht verwunderlich, dass der Rat des Beraters in manchen Fällen nicht gut ist, sondern nur teuer. ZP stellt deshalb dar, was Sie beachten sollten und welche Rechte Sie haben, wenn Sie meinen, vom Steuerberater falsch beraten worden zu sein. |

    Welche Pflichten hat Ihr Steuerberater?

    Ihr Steuerberater muss nur für Fehler einstehen, wenn er gegen seine Pflichten verstoßen hat. Welche Pflichten Ihr Steuerberater hat, hängt davon ab, welchen Auftrag Sie ihm erteilt haben. Mit anderen Worten: Ungefragt muss Ihr Berater Sie nicht beraten. Es sei denn, Sie haben ihn beauftragt, Sie laufend über alle für Sie steuerlich relevanten Sachverhalte zu informieren, ohne dass Sie im Einzelfall einen speziellen Auftrag erteilen. Das würde aber dazu führen, dass Sie auch Hinweise erhalten, die Sie möglicherweise gar nicht benötigen ‒ und natürlich auch entsprechende Rechnungen.

     

    Falls Sie Ihren Steuerberater also nur mit der Lohnbuchführung beauftragt haben, muss er Ihnen keine steuergestaltenden Hinweise in Bezug auf Ihre Praxis geben. Er muss nur die Löhne richtig verbuchen. Falls Sie ihn hingegen mit der Erstellung Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung beauftragt haben, muss er auch nur diese richtig erstellen. Tipps für Ihre private Einkommensteuererklärung, z. B. mit Blick auf eine geplante Immobilienveräußerung, muss er nicht geben. Dass ein guter Steuerberater Ihnen ungefragt weiterführende und steuersparende Tipps gibt, steht auf einem anderen Blatt. Dazu verpflichtet ist er nicht.