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  • · Praxisentwicklung

    MVZ gründen oder Zahnärzte anstellen: Was ist die bessere Wachstumsstrategie?

    Bild: ©andyller - adobe.stock.com

    von Steuerberater Michael Laufenberg und Steuerberater Marcel Nehlsen, Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de

    | Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zum 23. Juli 2015 sind auch fachgleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zulässig ‒ und somit auch reine Zahnärzte-MVZ („Z-MVZ“). Diese bringen durch die nahezu unbegrenzt mögliche Anstellung von Zahnärzten große Wachstumschancen. So interessant dies auch sein kann: Wachstumswillige Praxen sollten vorab auch prüfen, ob die Anstellung von Zahnärzten die ‒ ggf. zunächst ‒ sinnvollere Alternative ist. |

    Wachstumschancen von Zahnarztpraxen

    Außer der nahezu unbegrenzten Möglichkeit der Anstellung von Zahnärzten bietet ein Z-MVZ noch weitere potenzielle Vorteile: So kann in einem Z-MVZ auch die Haftung beschränkt werden, wenn das Z-MVZ als GmbH gegründet wird.

     

    Angesichts dieser Chancen eines Z-MVZ sollte aber nicht übersehen werden, dass sich auch ohne Gründung eines Z-MVZ durchaus Wachstumschancen für den Zahnarzt ergeben, nämlich durch die Anstellung von zahnärztlichen Mitarbeitern. Zahnärzte ohne vertragszahnärztliche Zulassung können angestellt werden, soweit deren Überwachung und Anleitung vom anstellenden Zahnarzt noch gewährleistet werden kann. Nach dem Bundesmantelvertrag-Zahnärzte ist pro Vertragszahnarzt die Anstellung von zwei vollzeitbeschäftigten oder bis zu vier halbzeitbeschäftigten Zahnärzten möglich.