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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf 450 Euro angehoben

    | Das Bundeskabinett hat am 19. September 2012 eine Formulierungshilfe beschlossen, welche zum Stichtag 1. Januar 2013 eine Reform der Minijobs vorsieht. Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) und Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone („Midijobber“) sollen in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung erhöht werden. |

     

    Das sieht eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung (BT-Drs. 17/10773, Abruf-Nr. 123042) vor. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, ist für Midijobber geplant, die Grenze auf 850 Euro anzupassen. Begleitend wird angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll.

     

    Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (voraussichtlich 19 Prozent ab 2013) zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Die hierfür erforderlichen politischen Beschlüsse stehen allerdings noch aus. Für geringfügig Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft betragen die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung unverändert 15 Prozent vom Arbeitsentgelt zuzüglich 13 Prozent für die Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsatz bei der Lohnsteuer.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 36326140