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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrecht

    Das gilt für die Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen in der Ferienzeit 2025

    | Die Schul- und Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Auch für Zahnärzte sind Ferienaushilfen attraktiv. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Zum erfolgreichen Einsatz in der Praxis gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2025. |

    Schüler und Studenten im Arbeitsrecht

    Aushilfsbeschäftigungen in den Schul- oder Semesterferien sind in der Regel Gegenstand eines abhängigen Dienstverhältnisses. Eine selbstständige Tätigkeit liegt nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Arbeitgeber müssen den Arbeitsvertrag mit der Ferienaushilfe schriftlich abschließen. Denn ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]). Ein entsprechendes Vertragsmuster steht bereit auf iww.de/zp > Abruf-Nr. 50467160.

     

    Jugendschutz

    Besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften gelten, wenn Minderjährige beschäftigt werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten. Das JArbSchG unterscheidet dabei zwischen Kindern und Jugendlichen: