Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Familienverträge

    Steuern sparen innerhalb der Familie mithilfe des Zuwendungsnießbrauchs

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    von Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, laufmich.de

    | Mit Einkünften aus Vermietungsobjekten den Unterhalt der Kinder bezahlen und gleichzeitig noch Steuern sparen? ZP verrät Ihnen, wie das funktioniert! |

    Das Steuersparmodell für Eltern mit Mietimmobilien

    Das Studium der Kinder kostet die Eltern regelmäßig viel Geld. Die Ausgaben, die sie dafür tragen, sind steuerlich bei ihnen nicht abzugsfähig. Mit auswärtiger Unterbringung und Studiengebühren einer privaten Universität kommen hier schnell Beträge von monatlich mehr als 1.000 Euro zusammen. Ärgerlich ist, dass diese Kosten von den Eltern steuerlich nicht geltend gemacht werden können, solange sie einen Anspruch auf Kindergeld haben; und das in der Regel bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.

     

    Eine Möglichkeit zum Steuern sparen bietet sich für Eltern von studierenden Kindern, wenn sie Mietobjekte besitzen. Dann kann es steuerlich sinnvoll sein, den Nießbrauch ‒ also die Nutzungsberechtigung dieser Objekte ‒ über einen festgelegten Zeitraum auf die Kinder zu übertragen, sodass diese von den Einkünften ihr Studium und ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Die positiven Nebeneffekte: Die Mieteinkünfte werden aufgrund des Grundfreibetrags in der Regel bei den Kindern nicht besteuert und die Eltern müssen die Einkünfte nicht mehr teuer versteuern.