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  • · Praxisabgabe (Teil 2)

    Der Praxisverkauf ‒ Gestaltungen bei der Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis

    Bild: ©Daniel Berkmann - adobe.stock.com

    von Steuerberater Michael Laufenberg und Steuerberater Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de

    | Die sofortige Veräußerung der eigenen Praxis muss nicht immer der steuerlich und wirtschaftlich zweckmäßigste Weg in den Ruhestand sein. Ein langfristig geplanter Ausstieg mit sukzessiver Aufgabe der eigenen Tätigkeit kann durchaus sinnvoll sein. Was dabei steuerlich zu beachten ist, erfahren Sie nachfolgend. |

    Motivation für Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis

    Die Aufnahme eines Partners in die zahnärztliche Einzelpraxis ist ein möglicher Schritt zur Vorbereitung einer anstehenden Praxisabgabe. Für diesen Schritt sprechen einige Gründe: So gibt es bei den Nachwuchszahnärzten einen Trend zu mehr Freiheit und mehr Work-Life-Balance. Die Übernahme einer gesamten Praxis als „Einzelkämpfer“ kann viele potenzielle junge Berufskollegen abschrecken ‒ ein „Antesten“ mit einem Seniorpartner ist möglicherweise die geringere Hürde.

     

    Sollte die Einzelpraxis das Potenzial zum Wachstum aufweisen, so könnte der aufnehmende Zahnarzt mit einer neu gegründeten Gemeinschaftspraxis attraktive Partnerschaftsmodelle für junge motivierte Kolleginnen und Kollegen bieten. Ob die Praxis dann für immer als Gemeinschaftspraxis fortgeführt wird oder der neue Kollege nach dem endgültigen Ausstieg des Altpartners doch den Schritt zum Einzelkämpfer wagt, ist dabei weiterhin offen.