02.08.2011 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Die Aufwendungen für die Schulausbildung werden mangels eigener Einkünfte der Kinder in der Regel von den Eltern getragen. Schulgeldzahlungen für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug der Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes bis zu einem bestimmten Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Der steuermindernde Abzug für die Aufwendungen an eine Privatschule in Deutschland oder im Ausland ist jedoch an besondere Bedingungen geknüpft. Eltern sollten daher die ...