05.07.2018 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung
Urteil: Unterlassene Eingliederung einer Krone ist nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler
Obwohl bei einer Patientin eine Krone nicht endgültig eingegliedert wurde, lag nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Wuppertal kein Behandlungsfehler vor (Urteil vom 16.01.2018, Az. 5 O 450/15, Abruf-Nr. 201780 ). Der Zahnarzt hatte die Patientin mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, sie hatte dies aber wiederholt verweigert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig