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  • 05.07.2018 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung

    Urteil: Unterlassene Eingliederung einer Krone ist nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler

    Obwohl bei einer Patientin eine Krone nicht endgültig eingegliedert wurde, lag nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Wuppertal kein Behandlungsfehler vor (Urteil vom 16.01.2018, Az. 5 O 450/15, Abruf-Nr. 201780 ). Der Zahnarzt hatte die Patientin mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, sie hatte dies aber wiederholt verweigert.