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  • 26.05.2020 · Fachbeitrag · Zahnarzthaftung

    Schmerzensgeldhöhe: Für das fehlerhafte Setzen zweier Implantate sind 3.000 Euro ausreichend!

    | Für die durch einen Behandlungsfehler erforderliche Entfernung und Neusetzung zweier Implantate ist ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro ausreichend und nicht – wie von einer Patientin (Klägerin) gefordert – mindestens 17.000 Euro (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 14.01.2020, Az. 4 U 1562/19). |