08.06.2020 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Zahnärztliche Werbung mit „perfekten Zähnen“ ist nicht zulässig
Zahnärztliche Werbung mit „perfekten Zähnen“ stellt nach Auffassung des OLG Frankfurt ein „unzulässiges Erfolgsversprechen“ und somit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar. Bei solchen Werbeaussagen von Ärzten seien Verbraucher – anders als bei „normalen“ Unternehmen – aufgrund des ärztlichen Heilauftrags wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen. Daher untersagte das OLG einer Kieferorthopädin, ihre Werbeaussagen – die Wettbewerber angegriffen hatten – weiter zu verbreiten (Urteil vom 27.02.2020, Az. 6 U 219/19, dejure.org ).
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