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  • 05.06.2013 · Fachbeitrag · VertragsZahnArztrecht

    Kickback-Zahlungen: KZV-Gremien zuständig

    | Wer Material- und Laborkosten für aus dem Ausland bezogene Zahnprothesen ordnungswidrig abrechnet, macht sich gegenüber der geschädigten Krankenkasse schadenersatzpflichtig. Diese darf den betreffenden Arzt aber nicht unmittelbar in Anspruch nehmen, sondern muss bei den zuständigen Prüfgremien die Feststellung der Schadenersatzpflicht beantragen. Dies hat das Bundessozialgericht am 20. März 2013 in einem Revisionsverfahren entschieden (Az. B 6 KA 18/12 R, Abruf-Nr. 131779 ). |