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  • 09.05.2022 · Nachricht · Unfallversicherung

    Unfall mit Job-Rad kann Arbeitsunfall sein

    | Job-Rad-Steuersparmodelle sind in aller Munde und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Arbeitnehmern zur privaten Nutzung (Details in ZP 05/2022, Seite 16). Häufig überträgt der Arbeitgeber auch Pflichten aus dem Leasingvertrag auf den Arbeitnehmer. Kommt es bei der Wahrnehmung einer solchen Pflicht zu einem Unfall, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt (Urteil vom 21.10.2021, Az. L 1 U 779/21 ) . |