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  • 01.07.2013 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Amtsgericht Kitzingen: Zahnarzt muss wegen gescheiterter Implantatbehandlung 48.000 Euro Strafe zahlen

    | Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung ver­urteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, ­Abruf-Nr. 132525 ). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität ­gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ­ein. |