01.07.2013 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Amtsgericht Kitzingen: Zahnarzt muss wegen gescheiterter Implantatbehandlung 48.000 Euro Strafe zahlen
Wegen „typischer Anfängerfehler“ bei der Implantatbehandlung verurteilte das Amtsgericht Kitzingen einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro (Urteil vom 28. Mai 2013, Az. 1 Cs 801 Js 11930/11, Abruf-Nr. 132525 ). Die Implantate seien grob fehlerhaft gewesen und hätten keine Stabilität gehabt, so die Richter. Der Zahnarzt legte gegen das Urteil Berufung ein.
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